Nach Artikel 1,
§18 und Artikel 2 des Gesetzes zur Neuregelung der abfallrechtlichen
Produktverantwortung für Batterien und Akkumulatoren vom 25. Juni
2009
Sehr geehrte
Kundin, sehr geehrter Kunde,
bitte beachten nach dem Kauf von Produkten mit
Batterien oder Akku's folgende Punkte:
Diese fünf Systeme
bitte nicht wiederaufladen:
eine Alkali-Mangan-Batterie
eine
Zink-Kohle-Batterie
eine Zink-Luft-Batterie
eine (einmal entladbare)
Lithium-Batterie
eine Silberoxid-Batterie
Diese vier Systeme
sind wieder aufladbar:
eine Nickel-Cadmium-Batterie
eine
Nickel-Metallhydrid-Batterie
eine (wiederaufladbare) Lithium-Batterie
eine
Blei-Batterie
Sind die Batterien „leer“ oder lassen sich die Akkus
nicht mehr aufladen, dürfen Sie nicht in den Hausmüll. Altbatterien enthalten
möglicherweise Schadstoffe, die Umwelt und Gesundheit schaden können. Bitte
geben Sie die Batterien/Akkus im Handel oder an den Recyclinghöfen der Kommunen
ab. Die Rückgabe ist unentgeltlich und gesetzlich vorgeschrieben. Bitte werfen
Sie nur entladene Batterien in die aufgestellten Behälter und kleben Sie bei
Lithium-Batterien die Pole ab.
So nehmen Sie die Batterien/Akkumulatoren aus
dem Gerät (Zeichnung/Beschreibung):
Alle Batterien und Akkus werden
wieder verwertet. So lassen sich wertvolle Rohstoffe wie Eisen, Zink oder Nickel
wieder gewinnen. Batterierecycling ist die leichteste Umweltschutzübung der
Welt.
Vielen Dank fürs Mitmachen.
Die durchgestrichene Mülltonne bedeutet: Batterien und Akkus dürfen nicht in den Hausmüll.
Die Zeichen bedeuten:
Cd = Batterie enthält
Cadmium
Hg = Batterie enthält Quecksilber
Pb = Batterie enthält
Blei
















